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Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss: Hilfen für Familien

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, finanzielle Entlastung und Hilfen, wenn das Einkommen nicht reicht – verschiedene staatliche Leistungen sollen Familien mit Kindern die Unterstützung geben, die sie brauchen. Unsere Übersicht zeigt, welche Förderung es gibt und wo Sie diese beantragen können.

Teddy mit rotem Herz auf dem Bauch
© pixabay

Leistungen für Familien unabhängig vom Einkommen

Kindergeld
Kindergeld erhalten alle Familien für Kinder bis 18 Jahre – unabhängig von ihrem Einkommen. Darüber hinaus wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt, wenn das Kind arbeitslos ist, und bis 25 Jahre, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Es beträgt je nach Anzahl der Kinder zwischen 204 Euro und 235 Euro pro Kind im Monat.

Sie müssen das Kindergeld schriftlich Externer Link:bei Ihrer zuständigen Familienkasse beantragen.

Mutterschutz
Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen. Das betrifft vor allem die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt. Ihr Mutterschutzlohn ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn Ihrer Schwangerschaft.

Darüber hinaus kann es abhängig von Ihrer Arbeit auch schon eher ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber oder von der zuständigen Aufsichtsbehörde geben. Daneben gibt es ein ärztliches Beschäftigungsverbot, wenn es beispielsweise zu Komplikationen in der Schwangerschaft kommt.

Auch wenn Sie als Selbstständige freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II („Hartz IV“) beziehen, erhalten Sie finanzielle Unterstützung. Alle Einzelheiten finden Sie auf der Externer Link:Internetseite "Familienportal" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Elterngeld
Das Elterngeld unterstützt Mütter und Väter, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Mit Elterngeld können Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, Studium oder Ausbildung müssen Sie nicht unterbrechen.

Elterngeld können Sie entweder alleine oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil beantragen. Dabei gibt es zwei Varianten: das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus.

Basiselterngeld erhalten Sie für zwei bis maximal zwölf Lebensmonate Ihres Kindes. Wenn beide Elternteile das Elterngeld beantragen, können Sie zusammen 14 Lebensmonate erhalten, die Sie frei untereinander aufteilen. Die zusätzlichen zwei Monate bekommen Sie auch, wenn Sie alleinerziehend sind.

Das ElterngeldPlus erhalten Sie doppelt so lange wie Basiselterngeld, dafür aber halb so hoch, wenn Sie nicht arbeiten. Das ElterngeldPlus lohnt sich vor allem, wenn Sie nach der Geburt wieder arbeiten. Denn dann können Sie es in gleicher oder annähernd gleicher Höhe, aber länger als das Basiselterngeld beziehen.

Den Antrag auf Elterngeld können Sie nach der Geburt Ihres Kindes bei Ihrer Elterngeldstelle stellen. Sie sollten das Elterngeld jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt beantragen, denn das Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. 
Externer Link:Hier finden Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle.

Kinderfreibeträge
Wenn Sie Kinder haben, können Sie dafür Freibeträge bekommen: den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf. Erhalten Sie für ein oder mehrere Kinder Kindergeld, prüft das Finanzamt bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für Sie als Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. Sie können nicht beides gleichzeitig nutzen. Der Freibetrag lohnt sich normalerweise nur bei höheren Einkommen. Die Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Unterhaltsvorschuss
Um die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, können getrennt und allein Erziehende Unterhaltsvorschuss bekommen. Das gilt für den Fall, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gar nicht oder nicht vollständig nachkommt. Externer Link:Hier finden Sie weitere Informationen.

Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Kinderzuschlag
Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, um für Ihre Familie aufzukommen. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro im Monat pro Kind, das maximal 25 Jahre ist. Externer Link:Hier erfahren Sie mehr zum Kinderzuschlag.

Bildung und Teilhabe
Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe unterstützen Sie dabei, Angebote in Schule und Freizeit zu nutzen, die Sie sich sonst nicht leisten könnten. Damit sollen Kinder bessere Möglichkeiten bekommen, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe gehören beispielsweise eintägige und mehrtägige Schul- und Kita-Fahrten, der persönliche Schulbedarf, Lernförderung (auch wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist), Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtungen oder die Teilnahme an Veranstaltungen im Sportverein oder in der Musikschule.

Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Beim Externer Link:Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt eine Übersicht der Ansprechpartner.

Finanzielle Hilfen für Schwangere und Mütter
Wenn Sie ein kleines Einkommen haben und ein Kind erwarten, können Sie auch finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Sie bekommen dann Unterstützung für Ausgaben rund um die Schwangerschaft, Geburt oder Pflege des Kleinkindes. Das können beispielweise Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung des Kindes, Weiterführung des Haushalts oder die Betreuung des Kleinkindes sein, um eine Ausbildung beenden zu können.

Den Antrag müssen Sie persönlich in einer Externer Link:Schwangerschaftsberatungsstelle stellen.

BAföG für Schülerinnen, Schüler und Studierende
BAföG können neben Studierenden auch Schülerinnen und Schüler beantragen und so finanzielle Unterstützung bekommen. So sollen junge Menschen bei der Verwirklichung ihrer Ziele in Ausbildung und Beruf unterstützt werden, damit die finanzielle Situation ihrer Eltern nicht zum Hinderungsgrund wird. Weitere Informationen finden Sie auf Externer Link:bafög.de.